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  • · Nachricht · Regierungsentwurf TSVG

    KZBV, BZÄK und FVDZ nehmen aus Zahnärztesicht Stellung

    | Am 14.03.2019 hat der Deutsche Bundestag das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Das Gesetz soll Anfang Mai nach der abschließenden Beratung im Bundesrat in Kraft treten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) begrüßen die Regelungen, die im zahnärztlichen Bereich für mehr Rechtssicherheit sorgen oder bestehende Versorgungshemmnisse abbauen sollen. |

     

    Im TSVG ist eine Mehrkostenregelung geplant, wonach Kieferorthopäden Mehrleistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) privat mit dem Patienten abrechnen können. Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden zum 01.10.2020 von 50 auf 60 Prozent erhöht. Außerdem entfällt die Punktwertdegression für vertragszahnärztliche Leistungen vollständig. Die Gründungsbefugnis von (investorengetriebenen) Z-MVZ durch Krankenhäuser ist an die Einhaltung bestimmter, maximaler Versorgungsanteile geknüpft. Neuregelungen gibt es u. a. auch bei der Finanzierung zahnärztlicher Leistungen im Rahmen der Erprobung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder der Zusammenlegung von elektronischer Patientenakte und -fach. ZP informiert über Einzelheiten, sobald der Gesetzeswortlaut feststeht.

     

    Weiterführende Hinweise

    Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 1 | ID 45817554