· Fachbeitrag · Steuerrecht
Keine taggenaue Berechnung für Wege zwischen Wohnung und Praxis beim Praxis-Pkw
von StB und WP Michael Laufenberg, Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, www.laufmich.de
| Die Kosten für ein betrieblich genutztes Fahrzeug sind Betriebsaus-gaben. Für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis ist indes als Korrektur ein pauschaler monatlicher Nutzungswert nicht ansatzfähig. Eine taggenaue Berechnung kann insoweit nicht verlangt werden, entschied das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 24. Juli 2014 (Az. 11 K 1586/13 F, Abruf-Nr. 142661 ). Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden. |
Fall: Der betriebliche Pkw einer Ärztin
Eine Ärztin nutzte in den Jahren 2007 und 2008 einen betrieblichen Pkw-Bruttolistenpreis 40.400 Euro - auch für den 42 km langen Weg zwischen Wohnung und Praxis. Im Jahr 2007 fuhr sie 133 mal, im Jahr 2008 147 mal; durchschnittlich waren es somit 11,08 bzw. 12,25 Fahrten pro Monat.
Das Finanzamt pauschalierte im Anschluss an eine Betriebsprüfung für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 S. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) nichtabzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises des Pkw pro Monat und Entfernungskilometer. Im Gegenzug wurden die Entfernungspauschale für 42 km und die Tage, an denen tatsächlich Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte durchgeführt wurden, in Abzug gebracht.
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