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  • · Fachbeitrag · Steuerstrafrecht

    Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung:Was Sie jetzt wissen sollten - auch als Zahnarzt

    von Dr. med. dent. Wieland Schinnenburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht, Hamburg, www.rechtsanwalt-schinnenburg.de 

    | Durch das Strafverfahren gegen Uli Hoeneß sowie die Ankäufe von sogenannten Steuer-CDs wurde jedem deutlich, dass Steuerstraftaten in Deutschland streng verfolgt werden. In den letzten Jahren hat es erhebliche Verschärfungen gegeben - dies gilt auch für die strafbefreiende Selbstanzeige. Diese kann auch Zahnärzte betreffen, sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Der nachfolgende Beitrag klärt daher über die Grundzüge des Steuerstrafrechts auf. |

    Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung

    Die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung ist nicht im Strafgesetzbuch, sondern in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die grundlegende Norm ist der recht lange und für juristische Laien komplizierte § 370 AO. Darin sind vor allem zwei Verhaltensweisen mit Strafe bedroht:

     

    • die unrichtige oder unvollständige Angabe von steuerlich erheblichen Tatsachen gegenüber der Finanzverwaltung (Fall 1);