23.08.2022 · Fachbeitrag · Strafrecht
Extraktionszange ist gefährliches Werkzeug!
| Extrahiert ein Zahnarzt seinen Patienten unter Anwendung einer Zahnarztzange ohne medizinische Indikation mehrere Zähne, so begeht er eine gefährliche Körperverletzung. Die Zange des Zahnarztes sei in diesem Fall als gefährliches Werkzeug einzuordnen, so das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Beschluss vom 16.03.2022, Az. 1 Ws 47/22). |
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