· Nachricht · Unfallversicherung
Einwurf von Privatbrief auf dem Arbeitsweg ist kein Arbeitsunfall
| Ein Versicherungsnehmer erleidet keinen Arbeitsunfall, wenn er sich auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle bei dem Versuch verletzt, einen privaten Brief einzuwerfen (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 07.05.2019, Az. B 2 U 31/17 R, Abruf-Nr. 208852 ). |
Zwar ist in der gesetzlichen Unfallversicherung auch der mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängende unmittelbare Hin- und Rückweg versichert. Dies gilt aber nicht, wenn der Weg unterbrochen wird (hier: Pkw anhalten und aussteigen), um eine private Tätigkeit vorzunehmen (hier: Gang zum Briefkasten).
Quelle: Ausgabe 10 / 2019 | Seite 1 | ID 46154415