11.10.2016 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Assistent führt Behandlung durch: Wann darf der Zahnarzt dies als eigene Leistungen abrechnen?
| Unter welchen Voraussetzungen darf ein Zahnarzt genehmigte Assistenten oder angestellte Zahnärzte gemäß §§ 32, 32b Zahnärzte-Zulassungsverordnung bei der Behandlung von Privatpatienten einsetzen und deren Leistungen als eigene Leistungen abrechnen? Zumindest darf er das dann, wenn er den Patienten vor Behandlungsbeginn auf die Durchführung durch den angestellten Zahnarzt oder Vorbereitungsassistenten hinweist, so das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Urteil vom 22.06.2016 (Az. 20 U 171/16). Protestiert der Patient nicht dagegen, ist dies als Zustimmung zu werten. |
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