10.11.2014 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
Kein Honorar: Zahnarzt hatte bei umfassender Implantatbehandlung unzureichend aufgeklärt
| Nach Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm kann ein Zahnarzt kein Honorar für eine teure privatärztliche Implantatbehandlung verlangen, wenn sich der Patient gegen die Behandlung entschieden hätte, wenn er über mögliche Behandlungsalternativen ordnungsgemäß aufgeklärt worden wäre (12. August 2014, Az. 26 U 35/13, Abruf-Nr. 142676 ) |
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