14.06.2017 · Fachbeitrag · Vergütungsrecht
SG Schwerin: Honorarkürzungen der KZV auf Basis von Schätzungen waren rechtens
| Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Mecklenburg-Vorpommern durfte bei einem Zahnarzt das Honorar pauschal in Höhe des Fachgruppendurchschnitts kürzen, weil Falschabrechnungen vorlagen. So entschied das Sozialgericht (SG) Schwerin (Urteil vom 07.03.2017, Az. S 3 KA 57/15 ER). |
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