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  • 06.03.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht/Vergütungsrecht

    Honorarrückzahlung in Höhe von 630.000 Euro für Beschäftigung ungenehmigter Assistenten

    | Wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit bisher nicht rechtskräftigem Urteil vom 15. Oktober 2014 entschieden hat, darf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) bei der Beschäftigung ungenehmigter Assistenzärzte Honorar zurückfordern (Az. L 5 KA 1161/12, Abruf-Nr. 143955 ). Eine nachträgliche Genehmigungserteilung scheidet aus. Der Fall ist auf Zahnarztpraxen übertragbar. |