07.11.2013 · Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht
Abrechnungsprüfung: KZV darf bei begründeten Zweifeln zahnärztliche Abrechnung zurückstellen
| Bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Abrechnung besteht nach Ansicht des Sozialgerichts (SG) Marburg keine Verpflichtung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV), bei der Honorarverteilung alle abgerechneten Behandlungsfälle zu berücksichtigen (Beschluss vom 8. Juni 2013, Az. S 12 KA 383/13 ER, Abruf-Nr. 133078 ). |
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