· Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht
Aktuelle BSG-Urteile zur Honorarverteilung und Prothetikhaftung im zahnärztlichen Bereich
von RA, Fachanwalt für Medizinrecht und für Sozialrecht Dr. Stefan Stelzl, Stuttgart, www.Stelzl-RA.de
| In zwei aktuellen Entscheidungen hat sich das Bundessozialgericht (BSG) am 27. Juni 2012 mit wichtigen Fragen des Vertragszahnarztrechts befasst. |
Honorarbegrenzung bei Doppelabrechnungen inPraxisgemeinschaften rechtmäßig
Eine Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) handelt rechtmäßig, wenn sie bei zahnärztlichen Praxisgemeinschaften Doppelabrechnungen auf höchstens fünf Prozent der Behandlungsfälle begrenzt (Az: B 6 KA 36/11 R).
Hintergrund
Bei einer Praxisgemeinschaft handelt es sich um einen organisatorischenZusammenschluss von zwei oder mehreren Zahnärzten, die ihre Tätigkeit in gemeinsamen Praxisräumen ausüben und ggf. auch gemeinsam Personal beschäftigen. Die beteiligten Zahnarztpraxen bleiben jedoch eigenständig und treten gegenüber Patienten und der KZV getrennt auf. Jede Praxis behandelt grundsätzlich nur ihren eigenen Patientenstamm und rechnet selbstständig gegenüber Patienten und der KZV ab. Eine gegenseitige Vertretung erkennen die Gerichte nur in „echten Vertretungsfällen“ (etwa wegen Urlaub, Krankheit oder Fortbildung) oder bei berechtigter Überweisung aus triftigem Grund an. So sollen Doppelabrechnungen innerhalb der Praxisgemeinschaft („Zahnarzt-Hopping“) vermieden werden.
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