08.12.2015 · Fachbeitrag · Vertragszahnarztrecht
Zahnarzt klagt erfolgreich gegen den Widerruf seiner Befreiung vom Notfalldienst
| Die Klage eines Zahnarztes gegen den Widerruf seiner Befreiung von der Teilnahme am zahnärztlichen Notfalldienst hatte vor dem Verwaltungsgericht (VG) Sigmaringen Erfolg. Wenn in dem betreffenden Notfalldienstbezirk kein Mangel an Zahnärzten besteht, die am Notfalldienst teilnehmen, ist auch das öffentliche Interesse an der zahnmedizinischen Notfallversorgung in diesem Bezirk nicht gefährdet, entschied das Gericht (Urteil vom 1. September 2015, Az. 8 K 4124/13, Abruf-Nr. 145921 ). |
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