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  • 08.05.2015 · Fachbeitrag · Weiterbildung

    Geringe Überschreitung der Frist zur Fortbildung führt nicht zur Honorarkürzung beim Zahnarzt

    | Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich entschieden, dass eine nur geringe Überschreitung der Frist zum Nachweis der fachlichen vertragszahnärztlichen Fortbildung nicht zu einer Honorarkürzung führt (Urteil vom 11. Februar 2015, Az. B 6 KA 19/14 R). |