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  • 29.10.2024 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Schnellere Termine „gegen Geld“? Unzulässig!

    | (Zahn-)Ärzte dürfen von gesetzlich versicherten Patienten kein Geld für einen schnelleren Termin verlangen. Das Landgericht (LG) Düsseldorf gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale NRW Recht (Urteil vom 26.06.2024, Az. 34 O 107/22). |