· Fachbeitrag · Zahnarztrecht
Zur Aufklärungspflicht eines Zahnarztes über seltene, aber folgenschwere Risiken
von RAin, FAin für MedR Rita Schulz-Hillenbrand, Würzburg, www.schulz-hillenbrand.de
| Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat mit Beschluss vom 22. August 2012 (Az: 5 U 496/12, Abruf-Nr. 122997 ) entschieden, dass ein Zahnarzt seine Patienten vor einer OP umfassend und sachgemäß über ein seltenes, für den Patienten aber erheblich beeinträchtigendes Risiko aufzuklären hat. |
Der Fall
Die klagende Patientin erhielt im Jahre 2008 zwei Zahnimplantate. Seit dem Eingriff leidet sie dauerhaft unter Sensibilitätsstörungen und Schmerzen beim Kauen. Die Zahnärztin, die das Aufklärungsgespräch mit der Klägerin vor der Operation geführt hatte, konnte sich an den genauen Inhalt des Gesprächs nicht mehr erinnern.
Der schriftliche Aufklärungsbogen, der der Patientin übergeben worden war, enthielt einen bloßen Hinweis auf das Risiko der „Nervschädigung“, weitergehende Ausführungen, dass es zu Sensibilitätsschädigung mit dauerhaften Schmerzen kommen könne, jedoch nicht. Die Patientin warf dem Zahnarzt vor, sie über die Behandlungsrisiken nicht hinreichend aufgeklärt zu haben. Das Landgericht Trier gab der Klage statt, der beklagte Zahnarzt legte Rechtsmittel ein.
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