07.11.2013 · Fachbeitrag · Zivilrecht
Kein Honoraranspruch bei Privatbehandlungen Minderjähriger ohne Genehmigung
| Diese Entscheidung gilt für Ärzte und Zahnärzte gleichermaßen: Mit Urteil vom 5. September 2013 hat das Landgericht (LG) Wiesbaden entschieden, dass ein mit einer minderjährigen Patientin geschlossener privatärztlicher Behandlungsvertrag mangels Genehmigung der gesetzlichen Vertreter oder der Patientin schwebend unwirksam ist und daher kein Honoraranspruch besteht (Az. 9 S 14/13, Abruf-Nr. 133334 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig