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  • 07.11.2013 · Fachbeitrag · Zivilrecht

    Kein Honoraranspruch bei Privatbehandlungen Minderjähriger ohne Genehmigung

    | Diese Entscheidung gilt für Ärzte und Zahnärzte gleichermaßen: Mit ­Urteil vom 5. September 2013 hat das Landgericht (LG) Wiesbaden entschieden, dass ein mit einer minderjährigen Patientin geschlossener privatärztlicher Behandlungsvertrag mangels Genehmigung der gesetzlichen Vertreter oder der Patientin schwebend unwirksam ist und daher kein Honorar­anspruch besteht (Az. 9 S 14/13, Abruf-Nr. 133334 ). |