· Fachbeitrag · Zivilrecht
OLG: Zahnarzt muss nicht über Tragen einer Zahnspange aufklären, wenn Erfolg fraglich ist
von Rechtsanwältin Rosemarie Sailer, LL.M. Medizinrecht, Wienke & Becker - Köln, www.kanzlei-wbk.de
| Die Frage, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt Patienten vor der Behandlung aufgeklärt werden müssen, beschäftigt nicht nur Zahnärzte, sondern regelmäßig auch die Gerichte. Gerade bei der Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden steht häufig die Therapiefreiheit des Zahnarztes dem Informationsinteresse des Patienten gegenüber. |
Tragen der Zahnspange versprach keinen Erfolg
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hatte einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Zahnärztin ihre Patientin nicht über eine alternative Behandlungsmethode - dem Tragen einer Zahnspange - aufgeklärt hatte (Beschluss vom 15. Mai 2013, Az. 5 U 423/13, Abruf-Nr. 141982).
Dem OLG zufolge ist ein Zahnarzt nicht verpflichtet, einen über 40-jährigen Patienten mit einer nur optisch beeinträchtigenden Fehlstellung der Schneidezähne über die Möglichkeit der Zahnkorrektur durch eine Zahnspange aufzuklären, da diese Behandlungsalternative vorliegend keinen Erfolg versprochen habe. Das Gericht lehnte damit einen Schmerzensgeldanspruch ab - eine Aufklärungspflicht habe die Zahnärztin nicht verletzt.
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