· Fachbeitrag · Zivilrecht
Patienteninformation bei Lingualtechnik: Was muss der Zahnarzt beachten?
| In der Kieferorthopädie gibt es stets mehrere Behandlungsansätze, die zum gewünschten Behandlungsziel führen. Unabhängig davon, welcher Ansatz zur Ausführung gelangt, kann der Patient zuvor eine sachgerechte Information über die (zahn)medizinischen Vor- und Nachteile (§ 630e BGB) sowie über die wirtschaftlichen Unterschiede bei der Erstattung durch die private Krankenversicherung (PKV) beanspruchen (§ 630c Abs. 3 BGB). |
Welche Argumente sprechen für die Lingualtechnik?
Befürworter der Lingualtechnik vertreten den Standpunkt, durch eine linguale Befestigung der Apparatur ließen sich die therapeutisch erwünschten Zahnbewegungen besonders effektiv steuern. Dies beruhe biomechanisch auf dem Umstand, dass bei vertikaler Betrachtung die Apparatur näher am Widerstandszentrum der Zähne liege als bei der Aufbringung auf der Zahnaußenseite, womit grundsätzlich eine bessere Kontrolle der sagittalen Zahnachsenposition ermöglicht werde. Eine aktive Bisshebung sei dann leichter zu erreichen als mit einer vestibulär fixierten Apparatur.
Ferner seien auftretende oder bestehende Dekalzifikationen bzw. kreidige Flecken an der labialen Seite des Zahnes weniger problematisch als im sichtbaren vestibulären Bereich. Des Weiteren führe die reduzierte Interbracketdistanz zu einer besseren Behandlungsmöglichkeit in der transversalen Ebene, was insbesondere bei Kreuzbisskonstellationen von therapeutischem Nutzen sei. Auch geringere Kariesfolgen sollen für eine linguale statt vestibuläre Befestigung sprechen.
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