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  • 07.03.2018 · Fachbeitrag · Zulassungsrecht

    SG Marburg: Zahnärzte-MVZ kann pro Zahnarzt einen Vorbereitungsassistenten beschäftigen

    | Ein Zahnärzte-MVZ kann pro ganztags beschäftigtem Zahnarzt auch einen ganztags beschäftigten Vorbereitungsassistenten beschäftigen. Nicht nur der zahnmedizinische Leiter ist zur Ausbildung berechtigt. So hat das Sozialgericht Marburg entschieden (Urteil vom 31.01.2018, Az. S 12 KA 572/17). Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das SG hat Sprungrevision zum Bundessozialgericht (BSG) zugelassen. |