· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Unterbringung und Betreuung von Kleinkindern: So können Sie Mitarbeiter effektiv unterstützen
| Sie wollen eine ZFA unterstützen, die nach der Geburt ihrer Kinder wieder relativ zügig in Ihre Praxis zurückkommen will? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Einkommensteuergesetz bietet. Bezuschussen Sie Kosten, die den Eltern für die Unterbringung und Betreuung ihrer nicht schulpflichtigen Kinder entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zuschüsse sogar lohnsteuer- und beitragsfrei sein. |
Voraussetzungen der Steuer- und Beitragsfreiheit
Kinderbetreuungszuschüsse können Sie steuer- und beitragsfrei auszahlen, wenn die folgenden Voraussetzungen des § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt sind.
Es muss sich um nicht schulpflichtige Kinder handeln
Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein. Die Schulpflicht richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Schulgesetzen. Hat das Kind das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie generell davon ausgehen, dass keine Schulpflicht besteht (R 3.33 Abs. 3 Lohnsteuer-Richtlinien [LStR]). In dem Jahr, in dem das Kind das sechste Lebensjahr vollendet, gilt Folgendes:
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