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  • · Fachbeitrag · Betriebsausgabenabzug

    Geburtstagsfeier und Praxisjubiläum trennen

    Legt ein Unternehmer seinen runden Geburtstag mit einem Firmenjubiläum zusammen, ist kein Cent der Ausgaben als Betriebsausgaben abziehbar (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.2.2011, Az: 12 K 12087/07; Abruf-Nr. 113752). Um einen Betriebsausgabenabzug zu erhalten, bleibt nur der Ausweg, zwei getrennte Feiern auszurichten - eine privat ohne Betriebsausgabenabzug und die Jubiläumsfeier mit Betriebsausgabenabzug.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Ausführliche Hinweise dazu, wie Sie Feiern und Ausflüge mit der Praxis steuer- und sozialabgabenfrei gestalten, finden Sie im ZWD Nr. 6/2011, S. 10 ff.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 1 | ID 30791970