· Fachbeitrag · Betriebsausgabenabzug
Geburtstagsfeier und Praxisjubiläum trennen
Legt ein Unternehmer seinen runden Geburtstag mit einem Firmenjubiläum zusammen, ist kein Cent der Ausgaben als Betriebsausgaben abziehbar (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.2.2011, Az: 12 K 12087/07; Abruf-Nr. 113752). Um einen Betriebsausgabenabzug zu erhalten, bleibt nur der Ausweg, zwei getrennte Feiern auszurichten - eine privat ohne Betriebsausgabenabzug und die Jubiläumsfeier mit Betriebsausgabenabzug.
Weiterführender Hinweis
- Ausführliche Hinweise dazu, wie Sie Feiern und Ausflüge mit der Praxis steuer- und sozialabgabenfrei gestalten, finden Sie im ZWD Nr. 6/2011, S. 10 ff.
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 1 | ID 30791970