· KuG und Ausbildungsprämien
Corona-Hilfen: Behörden prüfen jetzt genauer
| Erste (Neu-)Anträge von Kurzarbeitergeld (KuG) und zu Zuschüssen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ haben gezeigt, dass die Arbeitsagenturen mittlerweile wesentlich strenger bei der Genehmigung vorgehen und mehr Nachweise fordern. Praxisinhabern wird deshalb angeraten, die Voraussetzungen jeweils akribisch zu dokumentieren. |
Die Arbeitsagentur hat eine Sonderseite mit allen wichtigen Informationen zum KuG erstellt (iww.de/s4229) und bietet dazu ein sehr übersichtliches Merkblatt an (iww.de/s4230). Wichtig: Nach zweimonatiger Bezugspause erlischt der Anspruch auf KuG und muss neu angezeigt und beantragt werden. Zudem müssen in diesem Zusammenhang neue Vereinbarungen mit den Mitarbeitern getroffen werden.
Auch bei den Zuschüssen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ (siehe ZP 09/2020, Seite 1) prüfen die örtlich zuständigen Arbeitsagenturen jetzt deutlich genauer, ob die Antragsvoraussetzungen für Ausbildungsprämien vollumfänglich erfüllt sind. Anträge können über die Arbeitsagentur gestellt werden. Nähere Informationen zu dem Programm finden Sie hier: iww.de/s4008.
(mitgeteilt von Betriebswirtin Birgit Bischoff, Köln, bischoffundpartner.de)