· Leserforum
Einkommensteuer-Folgen bei Weiterführung der Gutachtertätigkeit trotz Praxisaufgabe?
| FRAGE: „Ich beende meine selbstständige Tätigkeit als Zahnarzt, erstelle aber weiterhin Gutachten. Ist die einmalige Steuerbegünstigung dadurch gefährdet?“ |
Antwort: Hier kann die Antwort nur lauten: Fragen Sie unbedingt Ihren Steuerberater, der die Einzelheiten kennt. Denn die Weiterführung der Gutachtertätigkeit kann nach hinten losgehen ‒ es kommt auf die konkreten Umstände Ihres Einzelfalls an. Um eine Einkommensteuer-Begünstigung bei Praxisaufgabe nach § 16, § 34 EStG steuerlich sicher zu gestalten, können Sie ggf. einen Antrag auf eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt stellen. Doch dieser Antrag ist gebührenpflichtig und es dürfte tatsächlich schwierig sein, eine verbindliche Auskunft zu bekommen, weil es hier kaum um eine rechtliche Zweifelsfrage, sondern um Tatsachen geht.
MERKE | Im (zahn-)ärztlichen Bereich bedeutet schon die Weiterbehandlung von Patienten in relativ geringem Umfang oder die Neuakquisition von Patienten, dass die Tätigkeit als (Zahn-)Arzt nicht dauerhaft aufgegeben ist. Dementsprechend ist die Fortführung einer Gutachtertätigkeit zumindest als problematisch einzustufen. |