· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Steuerklassenwahl und -wechsel: Das ändert sich zum 01.01.2018
| Wer im Jahr 2018 heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, wird automatisch der Steuerklassenkombination IV/IV zugeordnet. Diese Neuregelung von § 38b EStG enthält das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (Abruf-Nr. 198267 ). ZP erläutert die Details. |
Neuregelungen 2018 zur Steuerklassenwahl
Ab dem Jahr 2018 gelten zur Steuerklassenwahl und zum Steuerklassenwechsel folgende Neuregelungen:
- Für Ehegatten, die sich im Jahr 2018 das standesamtliche Ja-Wort geben, wird die Steuerklassenkombination IV/IV der Regelfall. Die Steuerklassenkombination III/V wird zur Wahlkombination.
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