06.10.2020 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Boni der Krankenkasse sind nur bei tatsächlich entstandenem Aufwand steuerneutral
| Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten stellen nur dann keine Beitragserstattungen dar, wenn sie einen Aufwand (pauschal) ausgleichen, den die GKV-Versicherten tatsächlich hatten. Mit diesem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung präzisiert (BFH, Urteil vom 06.05.2020, Az. X R 16/18, Abruf-Nr. 217591 ). |
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