· Fachbeitrag · Steuererkärung
So vermeiden Sie einen Verspätungszuschlag
| Hat Ihnen das Finanzamt einen Verspätungszuschlag aufgebrummt, weil Sie Ihre Steuererklärung zu spät eingereicht haben, sollten Sie Einspruch einlegen und eine Minderung beantragen. |
Welche Argumente hierbei Erfolg versprechen, wird ausführlich in einer Verwaltungsanweisung des bayerischen Landesamts für Steuern ausgeführt. Sie können das Dokument auf unserer Website zwd.iww.de abrufen - geben Sie hierzu die Abruf-Nr. 130083 auf dem rechten oberen Feld ein.
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 1 | ID 39007300