· Fachbeitrag · Steuergestaltung
Gestaltungsalternativen zur steueroptimierten Praxisübergabe an die nächste Generation (Teil 2)
von Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Michael Laufenberg, Laufenberg Michels und Partner mbB, Köln, www.laufmich.de
| In welcher Form sollte der Inhaber seine Zahnarztpraxis am besten an seine Kinder übertragen? Während Teil 1 der Beitragsserie bei der Übertragung die steuerliche Belastung dem Versorgungsaspekt gegenüberstellte, befasst sich Teil 2 mit der Analyse eines Praxisbeispiels. Zunächst jedoch wird die steuerliche Bewertung des Praxisübergangs in Form von „entgeltlichen wiederkehrenden Leistungen“ aus Teil 1 fortgesetzt. |
Übertragung der Praxis als entgeltliche wiederkehrende Leistungen (Fortsetzung aus Teil 1)
Praxisübertragungen gegen Rentenzahlung zwischen nahen Angehörigen können als entgeltlich wiederkehrende Leistungen ausgestaltet sein. Sofern die Rentenzahlung den entgeltlich wiederkehrenden Leistungen zuzuordnen ist, entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn beim Praxisabgeber.
Zuflussbesteuerung
Der Praxisübergeber hat sodann ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz der Sofortversteuerung (siehe Teil 1) oder der Besteuerung entsprechend dem eigentlichen Zufluss der Rente (Zuflussbesteuerung). In Abweichung zur Sofortversteuerung entsteht bei der Zuflussbesteuerung kein sofort zu besteuernder Veräußerungsgewinn. Stattdessen tritt eine nachträgliche Versteuerung des Veräußerungsgewinns ein.
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