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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Gewusst wie: So werden Ihre privaten Schuldzinsen steuerlich abzugsfähig!

    von StB Björn Ziegler, Kanzlei Lauterbach, Zeutschner & Seltsam, Würzburg

    | Nicht nur Zahnärzten bereitet es wenig Freude, Zinsen auf Darlehen zu zahlen. Können entsprechende Beträge steuerlich abgesetzt werden, sieht es gleich schon etwas freundlicher aus. Der nachfolgende Beitrag zeigt anhand eines Beispiels, auf welche Weise Eheleute untereinander steuerlich nicht relevante Schuldzinsen in abzugsfähige Zinsen umqualifizieren können. Nach diesem Modell können auch Sie bares Geld sparen! |

    Grundsätzliches zur steuerlichen Abzugsmöglichkeit

    Vorab sollten Sie wissen: Zinsen können steuerlich immer dann geltend gemacht werden, wenn das betreffende Darlehen zur Erzielung von Einkünften eingesetzt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Inventar für Ihre Zahnarztpraxis finanzieren oder eine Mietimmobilie erwerben möchten. Fließen die Gelder hingegen in den neuen Privat-Pkw, das eigene Wohnhaus, die eigene Yacht oder eine selbst genutzte Wohnung, werden die Darlehenszinsen steuerlich nicht berücksichtigt.

     

    Private Schulden sollten aus diesem Grund im Allgemeinen vorrangig getilgt werden - vor Praxisschulden. Steht Ihnen für eine Tilgung gerade keine Liquidität zur Verfügung oder wären hohe Vorfälligkeitsentschädigungen zu zahlen, können Sie Ihr Darlehen zumindest umqualifizieren. Der folgende Sachverhalt aus der Praxis zeigt, wie das funktioniert: