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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Steuertipps zum Jahresende

    von Diplom-Ökonom Dirk Peters, Steuerberater, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover, www.strategisch-steuern.de

    | Kurz vor dem Jahreswechsel bieten sich Ihnen als Praxisinhaber wieder zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Lesen Sie, welche Neuerungen für Sie interessant sind und welche steuerlichen Maßnahmen Sie sofort ergreifen sollten, um dem Fiskus kein Geld zu schenken. |

    Die Neuerungen ab 2017

    Bis Redaktionsschluss waren noch nicht alle geplanten Gesetzesvorhaben, die ab dem 01.01.2017 in Kraft treten sollen, in trockenen Tüchern. Die nachfolgenden Änderungen für 2017 sind jedoch bereits beschlossene Sache, sodass Sie sich bereits jetzt darauf einstellen können.

     

    Mindestentlohnung steigt ab 01.01.2017

    Beschlossen ist, dass der Mindestlohn ab 01.01.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro ansteigt. Achten Sie bei 450-Euro-Jobs darauf, die Arbeitszeit zu reduzieren, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.