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  • · Fachbeitrag · Steuergestaltung

    Steuertipps zum Jahresende (Teil 1)

    von Diplom-Ökonom Dirk Peters, Steuerberater, Peters-Schoenlein-Peters, Hannover, www.strategisch-steuern.de

    | Der Jahreswechsel naht. Bis dahin bieten sich Ihnen als Praxisinhaber wieder zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die Sie nutzen sollten. In Teil 1 der Beitragsserie lesen Sie, welche steuerlichen Maßnahmen Sie sofort ergreifen sollten, um dem Fiskus kein Geld zu schenken. |

    Achtung, Verjährung droht!

    Mit Ablauf des 31. Dezember 2015 verjähren Ihre Honorarforderungen aus dem Jahr 2012. Stoppen Sie den Fristablauf rechtzeitig vor diesem Termin durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens!

     

    Alle noch offenen Forderungen aus den Jahren 2011 und früher können Sie in Ihrer Abrechnungssoftware als uneinbringlich ausbuchen, sofern nicht ein Mahnverfahren eingeleitet wurde oder nach 2011 Ratenzahlungen durch den Patienten getätigt wurden. Achten Sie bitte hierbei auf die Dokumentation und den Hinweis auf erfolglose Mahnungen. Sicherer ist es, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Es dokumentiert dem Betriebsprüfer, dass Forderungen tatsächlich ausgefallen sind. Mit einem Vollstreckungstitel in der Hand können Sie 30 Jahre Ihre Forderungen eintreiben.