· Fachbeitrag · Steuern
Wichtiges Urteil: BFH zur Übertragung von Wirtschaftsgütern des Sonderbetriebsvermögens
| Dieses Urteil hat für Zahnärzte besondere Relevanz: In einer aktuellen Entscheidung vom 19. September 2012 (Az. IV R 11/12, Abruf-Nr. 123081 ) nimmt der Bundesfinanzhof (BFH) zu der Frage Stellung, inwieweit Wirtschaftsgüter eines steuerlichen Sonderbetriebsvermögens an die Gesellschaft verkauft oder verschenkt werden können, ohne einen steuerpflichtigen Gewinn zu erzielen. Das Urteil betrifft insbesondere Zahnärzte, die bisher zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter an die Gemeinschaftspraxis veräußern möchten. |
Der Fall
Im entschiedenen Fall hatte ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft geklagt, der seiner Gesellschaft zwei Grundstücke des Sonderbetriebsvermögens zu einem Preis verkauft hatte, der sowohl unter dem tatsächlichen Wert als auch unter dem Buchwert lag. Das Finanzamt wollte einen Teil der in den Grundstücken ruhenden stillen Reserven versteuern.
PRAXISHINWEIS | Die stille Reserve ist derjenige Betrag, um den der tatsächliche Wert eines Wirtschaftsguts seinen steuerlichen Buchwert übersteigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig