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  • · Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt

    Einspruch, Änderungsantrag, Stundung - mit dem richtigen Mittel gegen das Finanzamt

    von Steuerberater Björn Ziegler, LZS Steuerberater, www.lzs.de

    | Regelmäßig kommt es vor, dass das Finanzamt im Steuerbescheid von der eingereichten Erklärung abweicht. Eine Erläuterung dazu suchen Sie im Bescheid meist vergebens. Das Gesetz sieht verschiedene Möglichkeiten vor, wie Sie sich gegen Steuerfestsetzungen wehren können. Der nachstehende Beitrag zeigt Ihnen im Frage-Antwort-Stil, was Sie wissen müssen, um erfolgreich gegen das Finanzamt vorzugehen. |

    Welche Rechtsmittel habe ich?

    Möchten Sie gegen einen Bescheid vom Finanzamt vorgehen, stehen Ihnen hierfür grundsätzlich der Einspruch oder der Änderungsantrag offen.

     

    1. Einspruch

    Mit einem Einspruch fechten Sie den Bescheid in vollem Umfang an. Das Finanzamt kann dann auch Punkte aufgreifen, die bisher erklärungsgemäß bearbeitet wurden. Legen Sie beispielsweise gegen Ihren Einkommensteuerbescheid Einspruch ein, weil beim Ehepartner Werbungskosten zur Angestelltentätigkeit teilweise fehlen, kann es sein, dass für Sie trotz Ihres begründeten Einspruchs am Ende nichts herauskommt. Grund: Das Finanzamt kann im Änderungsbescheid einige Monate später auch eine nachteilige Rechtsprechungsentwicklung aufgreifen und so Ihren Steuervorteil aus dem eigentlich erfolgreichen Einspruch zunichte machen.