25.06.2024 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Neue Zweijahresfrist für Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
| Ab dem Besteuerungszeitraum 2024 wird für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung eine starre Frist von zwei Jahren eingeführt. Der Unternehmer kann den Verzicht bis zum Ablauf des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahrs gegenüber dem Finanzamt erklären. Der Verzicht gilt für mindestens fünf Kalenderjahre. Die Verzichtserklärung kann nur mit Wirkung von Beginn des folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden (§ 19 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz [UStG], geändert durch das „Wachstumschancengesetz“ vom 27.03.2024). |
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