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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Umsatzsteuerpflicht wegen nachträglicher Überschreitung der Kleinunternehmergrenze?

    | Liegt der Vorjahresumsatz eines Kleinunternehmers aus umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen nicht über 17.500 Euro, profitiert er auch im Folgejahr von der Kleinunternehmerregelung. Doch was passiert, wenn das Finanzamt den Vorjahresumsatz nachträglich auf über 17.500 Euro erhöht? |

    Für das Finanzamt und das Finanzgericht Sachsen-Anhalt ist die Sache klar: Die Kleinunternehmereigenschaft kippt selbst dann, wenn die 17.500-Euro-Grenze nur geringfügig überschritten wurde (FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.07.2016, Az. 4 V 1379/15, Abruf-Nr. 188881; rechtskräftig).

    Quelle: ID 44401901