· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerpflicht zu spät entdeckt - was tun?
von Steuerberater Björn Ziegler, Kanzlei LZS Steuerberater, Würzburg
| Die Umsatzsteuer ist inzwischen für viele Zahnärzte ein Thema, auch wenn dies noch nicht jedem bewusst ist. Mitunter kommt die Überraschung erst bei der jährlichen Abschlussbesprechung mit dem Steuerberater oder gar mit mehreren Jahren Verspätung bei einer Betriebsprüfung. Was ist bei der Umsatzsteuer dann zu beachten und welche „Spielregeln“ gelten? |
Kleinunternehmerregelung betrifft nur bestimmte Umsätze
Die Kleinunternehmergrenze ist Ihnen sicherlich geläufig: Wer mehr als 17.500 Euro umsatzsteuerpflichtige Umsätze tätigt, muss Umsatzsteuer abführen. Umsatzsteuerpflichtig sind dabei alle Einnahmen, die nicht der Heilbehandlung zuzurechnen sind, also insbesondere
- Bleaching,
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