· Fachbeitrag · Allergiegefahr
Toxikologie in der Zahnheilkunde: Was darf der Zahnarzt verwenden?
von Prof. Franz-Xaver Reichl, Ludwig-Maximilians-Universität München
| In Tierstudien konnte gezeigt werden, dass die aus Kompositen freigesetzten und verschluckten (Ko)Monomere Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), Triethylenglycoldimethacrylat (TEGDMA) und Bisphenolglycidylmethacrylat (BisGMA) vollständig resorbiert und im Körper zu Kohlendioxyd abgebaut werden. Es konnte aber auch gezeigt werden, dass bei dieser Verstoffwechselung Intermediate gebildet werden können, die ihrerseits starke toxische Wirkungen zeigen können. |
Beim Abbau von HEMA und TEGDMA konnte in menschlichen Lebermikrosomen sogar die Bildung des Epoxy-Intermediats 2,3-Epoxymethacrylsäure nachgewiesen werden. Epoxy-Verbindungen gelten als kanzerogene und mutagene Verbindungen.
(Ko)Monomere erreichen im Speichel des Menschen nach der Elution aus Komposit-Füllungen maximal nur micromolare Konzentrationen. Toxische Wirkungen dieser Stoffe treten jedoch erst im millimolaren Bereich auf. Signifikante mutagene Effekte in Zellen treten erst bei (Ko)Monomer-Konzentrationen in vitro auf, die um den Faktor 5000 höher liegen als in der physiologischen Situation bei Komposit-Trägern.
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