Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Alterszahnheilkunde

    Betreuung pflegebedürftiger Menschen: Was darf man delegieren?

    | Auf die Grenzen der Delegation im Rahmen der Betreuung pflegebedürftiger Menschen weist die Deutsche Gesellschaft für AlterszahnMedizin e. V. (DGAZ) in einer Stellungnahme hin. Die DGAZ stellt die Notwendigkeit der persönlichen Begleitung durch den Zahnarzt heraus. |

     

    Pflegebedürftige Menschen sind Hochrisikopatienten und setzen aufgrund von Multimorbidität, Polymedikation sowie eingeschränkter Kooperationsfähigkeit in besonderem Maße medizinisch-wissenschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraus ‒ insbesondere, weil die Tätigkeit im Hochrisikogebiet der Mundhöhle im Fall einer Komplikation schnell lebensbedrohliche Situationen mit sich bringen kann (z. B. Aspiration mit Gefahr der Erstickung oder Blutungsrisiko unter Therapie mit Antikoagulanzien).

     

    Gerade bei diesen Hochrisikopatienten sind die Grundsätze der Delegation in besonderem Maße zu beachten ‒ in der Praxis und vor allem in der aufsuchenden Betreuung.