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  • · Fachbeitrag · Anästhesie

    Ärztetag: Intravenöse Sedativa dürfen nur von Ärzten und nicht von Zahnärzten verabreicht werden

    | Die intravenöse Gabe von Sedativa gehört allein in Ärztehand ‒ das bekräftigten kürzlich Abgeordnete des 128. Deutschen Ärztetags in Mainz. Dabei sei ein Delegieren an nicht ärztliches Personal oder Zahnärzte zwar möglich, jedoch nur unter ärztlicher Aufsicht, da die Verabreichung von Narkosemitteln intravenös im Komplikationsfall schnell riskant werden kann. In Rahmen fachlicher Weiterbildungen für Nichtärzte sei die intravenöse Applikation inkl. Risikoevaluation, -aufklärung, Durchführung, Delegation sowie Beherrschung möglicher Komplikationen nicht vermittelbar. |

     

    Auch das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (s. § 1 Abs. 3) decke die intravenöse Gabe von Sedativa nicht ab. Im Sinne der Patientensicherheit dürfen lediglich erfahrene und speziell ausgebildete Fachärzte mit entsprechendem apparativem Equipment zur Überwachung und Unterstützung der Vitalfunktionen eine solche Sedierung durchführen, mahnten die Abgeordneten. Eine intravenöse Sedierung durch Zahnärzte ohne Anwesenheit/Aufsicht eines Arztes widerspreche damit den Fachinformationen und Leitlinien zu Sedierungen. Zahnärzteverbände reagierten verstimmt auf diese Aussagen.

     

    Quelle

    • Ärzteparlament positioniert sich zu Sedierungen, Kritik der Zahnärzte. Meldung vom 14.05.2024 auf aerzteblatt.de.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 3 | ID 50081125