· Fachbeitrag · Arzneisicherheit
Benzocain: US-Behörde FDA droht das Verbot von topischen „Zahnungshilfen“ an
| Nach Zwischenfällen und 4 Todesfällen mit dem Lokalanästhetikum Benzocain veröffentlichte die US-Arzneimittelbehörde FDA eine „Drug Safety Communication“: Hersteller sollen „Zahnungshilfen“ mit Benzocain vom Markt nehmen. Anderenfalls wird ein Verbot angedroht. Hinweis: In Deutschland vertriebene anästhesierende Gele ‒ wie z. B. Dentinox ® oder Dynexan ® ‒ enthalten Lidocain und sind von der Warnung nicht betroffen. Die Benzocain-haltige Anaesthesin ® -Salbe 20 % der Fa. Ritsert ist außer Handel. |
Benzocain ist in zahlreichen „Zahnungshilfen“ enthalten
Das Lokalanästhetikum Benzocain ist in zahlreichen US-amerikanischen „Zahnungshilfen“ enthalten, die zumeist als Gel auf die Gingiva aufgetragen werden. Benzocain ist auch in Deutschland Bestandteil einer Reihe von rezeptfrei erhältlichen Gelen, Sprays, Salben, Lösungen und Lutschtabletten, die bei Halsschmerzen, Aphten und Reizungen von Mundschleimhaut und Zahnfleisch helfen sollen.
In Deutschland sind dies u. a. Anaesthesin®‒ Pastillen/Dr. Ritsert Pharma, AnginHEXAL dolo® Halspastillen/Hexal AG, Benzocain ‒ 1 A Pharma®/1 A Pharma, Benzocain Lutschdragees/HABITUM PHARMA, Benzocain Lutschdragees/GSK, Dolo-Dobendan®/Reckitt Benckiser, Dorithricin®/Medice Arzneimittel Pütter, neo-angin®/MCM Klosterfrau Vertriebsgesellschaft. In der Medizin werden benzocainhaltige Sprays vor Endoskopien zum Anästhesieren des Rachens eingesetzt.
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