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  • · Nachricht · Behindertenorientierte Zahnmedizin

    Silberne Ehrennadel der Zahnärzteschaft für Verdienste in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen

    | Für ihre Verdienste in der zahnärztlichen Behandlung von Menschen mit Behinderungen haben Prof. Dr. Peter Cichon und Prof. Dr. Andreas Schulte von der Universität Witten/Herdecke (UW/H) die Silberne Ehrennadel der Deutschen Zahnärzteschaft erhalten. Beide Zahnmediziner hätten sich in ihrer gesamten beruflichen Laufbahn nachhaltig der Behandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen gewidmet und maßgeblich für die Implementierung dieser so schwierigen wie dankbaren Aufgabe im zahnärztlichen Behandlungsspektrum gesorgt, so die Begründung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und der Bundeszahnärztekammer. |

     

    „Diese Ehrung ist eine besondere Anerkennung der jahrzehntelangen Arbeit aller am und für den Lehrstuhl tätigen Mitarbeitenden, Studierenden sowie Ärztinnen und Ärzte“, sagt Prof. Cichon. Der Zahnmediziner kam bereits 1987 für einen Lehrauftrag an die UW/H, wo er zunächst eine Abteilung für die zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderung gründete, aus der später ein eigener Lehrstuhl entstehen sollte.

     

    Prof. Schulte hat seit 2015 den bundesweit einzigen Lehrstuhl für Behindertenorientierte Zahnmedizin (BOZ) inne. Jedes Jahr werden rund 1.500 Patientinnen und Patienten in der universitären Zahnklink behandelt. Im ZR-Fachgespräch erläutert Professor Schulte, welche Anforderungen der Umgang mit Menschen mit Behinderungen an Behandlerinnen und Behandler stellt und wie dies an der Universität Witten/Herdecke Zahnmedizinstudierenden vermittelt wird.

     

    Mehr zum Thema

    • ZR-Fachgespräch: „Menschen mit Behinderungen sollen sich bei uns willkommen fühlen!“ (ZR 08/2022, Seite 12)
    • Studie: Mundgesundheit bei Erwachsenen mit geistiger Behinderung (ZR 08/2022, Seite 14)
    • Patienten mit Behinderung: Mehr Behandlungen unter Vollnarkose (ZR 10/2023, Seite 2)
    • Menschen mit Behinderung: Systematische und präventiv-orientierte Betreuung ist wichtig (ZR 10/2017, Seite 7)
    • Best Practice: „Es ist immer gut zu wissen, was einen erwartet!“ (ZR 08/2022, Seite 16)
    Quelle: ID 49891503