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  • · Fachbeitrag · Geriatrie

    Mundgesundheit von Pflegepatienten ‒ immer noch stark verbesserungsbedürftig

    | Die zahnmedizinische Versorgung von pflegebedürftigen Patienten und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz hat sich seit dem 1. April deutlich verbessert. Dank einer neuen Position im Bema-Leistungskatalog können Zahnärzte künftig Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in stationärer und häuslicher Umgebung wesentlich einfacher als zuvor betreuen. Diese Neuregelung schließt eine strukturelle Lücke im zahn­medizinischen Leistungskatalog, denn um die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen steht es nicht zum Besten ‒ egal, ob sie nun zu Hause oder im Heim betreut werden. |

     

    Durch eine zusätzliche Leistungsposition ‒ die Bema-Nr. 171 ‒ wurde die Versorgung von immobilen Patienten, die selbst keine Zahnarztpraxis mehr auf­suchen können, verbessert. Die Leistung über­nimmt die Krankenkasse komplett. Voraus­setzung: Die Versicherten haben Pfle­gestufe 1, 2 oder 3, erhalten Einglie­derungs­hilfe oder sind in ihrer Alltags­kompetenz dauer­haft erheblich einge­schränkt, wie zum Beispiel Demenz­kranke oder auch psychisch Kranke. Einen entsprechenden Nach­weis müssen die Versicherten dem Zahn­arzt vorlegen, wenn er sie zu Hause behandelt. [1]

     

    Deutschland gilt heute als das Altenheim Europas. Nach Angaben des Europäischen Statistikamtes sind 20,6 Prozent der Deutschen 65 Jahre oder älter. Für 2009 weist das Statistische Bundesamt rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige aus. Davon befinden sich etwa 750.000 Patienten in stationärer und 1,5  Millionen Menschen in häuslicher Pflege. [2]