· Fachbeitrag · Geriatrie
Mundgesundheit von Pflegepatienten ‒ immer noch stark verbesserungsbedürftig
| Die zahnmedizinische Versorgung von pflegebedürftigen Patienten und Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz hat sich seit dem 1. April deutlich verbessert. Dank einer neuen Position im Bema-Leistungskatalog können Zahnärzte künftig Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen in stationärer und häuslicher Umgebung wesentlich einfacher als zuvor betreuen. Diese Neuregelung schließt eine strukturelle Lücke im zahnmedizinischen Leistungskatalog, denn um die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen steht es nicht zum Besten ‒ egal, ob sie nun zu Hause oder im Heim betreut werden. |
Durch eine zusätzliche Leistungsposition ‒ die Bema-Nr. 171 ‒ wurde die Versorgung von immobilen Patienten, die selbst keine Zahnarztpraxis mehr aufsuchen können, verbessert. Die Leistung übernimmt die Krankenkasse komplett. Voraussetzung: Die Versicherten haben Pflegestufe 1, 2 oder 3, erhalten Eingliederungshilfe oder sind in ihrer Alltagskompetenz dauerhaft erheblich eingeschränkt, wie zum Beispiel Demenzkranke oder auch psychisch Kranke. Einen entsprechenden Nachweis müssen die Versicherten dem Zahnarzt vorlegen, wenn er sie zu Hause behandelt. [1]
Deutschland gilt heute als das Altenheim Europas. Nach Angaben des Europäischen Statistikamtes sind 20,6 Prozent der Deutschen 65 Jahre oder älter. Für 2009 weist das Statistische Bundesamt rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige aus. Davon befinden sich etwa 750.000 Patienten in stationärer und 1,5 Millionen Menschen in häuslicher Pflege. [2]
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