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  • · Fachbeitrag · Gesundheitspolitik

    Amalgam: nationaler Aktionsplan ohne große Überraschungen

    | Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, darauf hinzuwirken, den Einsatz von Amalgam in der Zahnbehandlung weiter zu senken und auf unverzichtbare Spezialfälle zu beschränken. Ein nationaler Aktionsplan soll dabei helfen. |

     

    Marktanteil von Amalgam sinkt ständig

    Derzeit liegen keine nachverfolgbaren statistischen Daten zum Einsatz von Amalgam oder von anderen Füllungsmaterialien in Deutschland vor. Nach vorliegenden Informationen ist der Marktanteil von Amalgam von 1985 bis 2017 von etwa 70 Prozent auf 5 Prozent gefallen. (Da Dentalamalgam je Füllung kostengünstiger ist als Kompositwerkstoffe, kann der Anteil bei gelegten Füllungen etwas höher sein als der Marktanteil.) Die Tendenz ist weiter sinkend. Ein Herunterfahren der Amalgam-Nutzung hat also bereits in den 1980er-Jahren ‒ ohne gesetzliche Regulativen ‒ eingesetzt.

     

    Maßnahmen des Aktionsplans

    Vor dem Hintergrund des Minimata-Abkommens und der EU-Quecksilberverordnung veröffentlichte das Bundeskabinett im Juli 2019 den „Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam“. Die dort genannten Bausteine sind nicht gerade spektakulär:

     

    • Durch Prävention und Gruppenprophylaxe soll der Kariesstatus bei Kindern und Jugendlichen gesenkt werden. Dabei wird in den nächsten Jahren ein besonderes Augenmerk auf die Verhinderung frühkindlicher Karies gelegt.

     

    • Ausbildung und Schulung des zahnärztlichen Personals sollen Kenntnisse für die Anwendung alternativer Füllmaterialien vermitteln.

     

    • Information der Patienten und der Öffentlichkeit besonders durch Patientenberatungsstellen über die Möglichkeiten zur Behandlung von Kavitäten.

     

    Kommen Regelungen für das Praxis-Abwasser?

    Kritisch für die Praxen könnte folgende Anmerkung sein: „Die Bundesregierung tritt in den Dialog mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene, um zu eruieren, wie die wasserrechtlichen Vorschriften zur Vermeidung des Eintrags von Dentalamalgam in das Abwasser umgesetzt werden und ob eine Senkung möglich ist.“ Denn trotz der Verwendung von Amalgam-Abscheidern zur Rückhaltung (seit Anfang der 1990er-Jahren vorgeschrieben) ist der Gehalt von Quecksilber im Klärschlamm zwar deutlich gesunken, ist aber mancherorts weiterhin zu hoch.

     

    Quelle

    • Unterrichtung durch die Bundesregierung: Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam. Bundestagsdrucksache 19/11795 vom 23.07.2019

     

    Volltext Und Unterrichtung

    Quelle: Ausgabe 11 / 2019 | Seite 4 | ID 46175807