· Fachbeitrag · Leitlinie
Patienten mit Gerinnungshemmern: Neue Leitlinie gibt Antworten
| Rund eine Million Menschen in Deutschland nehmen orale Antikoagulantien und Thrombozytenaggregationshemmer ein ‒ zum überwiegenden Teil in Langzeitmedikation bei kardioogischen Indikationen. Eine neue S3-Leitlinie gibt nun Antworten auf die Frage, ob und wie diese Patienten zahnärztlich-chirurgisch behandelt werden können. |
Der Zahnarzt ist herausgefordert, die Patienten zum einen vor thromboembolischen Komplikationen zu schützen und zum anderen bedrohliche Blutungen zu vermeiden. Die Einführung neuerer gerinnungshemmender Medikamente impliziert potenzielle Schwierigkeiten bei der zahnärztlich-chirurgischen Behandlung. Ein Absetzen, eine Veränderung oder eine Reduktion der Antikoagulation erhöhen das möglicherweise fatale Risiko thromboembolischer Ereignisse. Andererseits sind letale Blutungsereignisse nach zahnärztlich-chirurgischen Eingriffen unter diesen Medikationen bisher nicht dokumentiert.
Kernbotschaft dieser neuen Leitlinie ist: Die Therapie für diese Patientengruppe kann trotz oralchirurgischer Eingriffe fortgesetzt werden.
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