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  • · Neues Infektionsschutzgesetz

    Impfstatus ändert sich bei vielen mit dem 01.10.2022

    Bild: © Ralf - stock.adobe.com

    | Am 01.10.2022 tritt das neue Infektionsschutzgesetz in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an sind drei Impfungen (mit drei Monaten Abstand zwischen der zweiten und dritten Impfung) oder in besonderen Fällen zwei Impfungen für den vollständigen Impfstatus erforderlich, wenn ... |

     

    • vor der ersten Impfung bereits eine Infektion erfolgte (Nachweis: Antikörpertest),
    • vor der zweiten Impfung eine Infektion als erwiesen gilt (Nachweis: PCR-Test) oder
    • nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion vorlag und seither 28 Tage vergangen sind.

     

    Bei Symptomen und einem positiven Schnelltest haben Betroffene weiterhin den Anspruch auf die Bestätigung der Infektion durch einen PCR-Test, was zudem wichtig für die Erlangung des Genesenenstatus ist.

     

    Quelle

     

    • Informationsseite der Bundesregierung zur Bewertung des Impfstatus in Deutschland, Stand: 05.09.2022 (iww.de/s6903).
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 1 | ID 48551821