· Article · Pflegeheime
Rahmenverträge möglich: Verbesserte Versorgung für pflegebedürftige Patienten
| Seit dem 1. April 2014 haben Vertragszahnärzte die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen abzuschließen. Dadurch sollen pflegebedürftige Patienten in Zukunft direkt vor Ort systematisch betreut werden können. |
Grundlage der Vereinbarung und der Kooperationsverträge ist das Pflegeneuausrichtungsgesetz aus 2013. „Unser Ziel ist es, dass jedes Pflegeheim in Zukunft eine Kooperationsvereinbarung mit einem oder mehreren Zahnärzten eingeht“, fordert Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.
Die auf Basis der Rahmenvereinbarung abzuschließenden Kooperationsverträge ermöglichen eine routinemäßige Eingangsuntersuchung sowie weitere regelmäßige Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bei Patienten in Pflegeheimen. Der Zahnarzt kann für jeden pflegebedürftigen Patienten Pflegezustand und Behandlungsbedarf anhand eines vorgefertigten Formblatts dokumentieren und das Pflegepersonal entsprechend individuell instruieren.
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