· Fachbeitrag · Prävention
G-BA-Richtlinien: Zahnärztliche Prävention für Kinder wird deutlich gestärkt
| Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende September unter Auflagen einen wichtigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien genehmigt. Damit werden in den Richtlinien künftig vom 6. bis zum 64. Lebensmonat insgesamt sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt verankert. |
Neuregelungen für Verweise zur zahnärztlichen Vorsorge
In den ärztlichen Kinder-Richtlinien sollen künftig folgende Verweise zu zahnärztlichen Untersuchungen enthalten sein:
- im Zeitraum der U5 (6. bis 7. Lebensmonat) zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut,
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