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  • · Fachbeitrag · Prävention

    G-BA-Richtlinien: Zahnärztliche Prävention für Kinder wird deutlich gestärkt

    | Das Bundesministerium für Gesundheit hat Ende September unter Auflagen einen wichtigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Neufassung der ärztlichen Kinder-Richtlinien genehmigt. Damit werden in den Richtlinien künftig vom 6. bis zum 64. Lebensmonat insgesamt sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt verankert. |

     

    Neuregelungen für Verweise zur zahnärztlichen Vorsorge

    In den ärztlichen Kinder-Richtlinien sollen künftig folgende Verweise zu zahnärztlichen Untersuchungen enthalten sein:

    • im Zeitraum der U5 (6. bis 7. Lebensmonat) zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut,