· Fachbeitrag · Kinderzahnheilkunde
Zusätzliche Verweise im Gelben Heft: Bessere zahnärztliche Früherkennung für die Kleinsten
| Die vertragszahnärztliche Vorsorge für Kinder bis zum 6. Lebensjahr wird ab Juli 2016 nachhaltig gefördert. Das Kinderuntersuchungsheft ‒ das sog. Gelbe Heft ‒ enthält künftig sechs rechtsverbindliche Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat. |
Im Kinderuntersuchungsheft sind künftig folgende Verweise zu vertragszahnärztlichen Untersuchungen durch Ankreuzfelder vorgesehen und zu dokumentieren:
- im Zeitraum der U5 (6. bis 7. Lebensmonat) zur Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut,
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