· Fachbeitrag · Zahnärztliche aufsuchende Betreuung
Aufsuchende Versorgung: Verbessertes Leistungsspektrum für Betroffene
| Seit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes sind zusätzliche Leistungen für die aufsuchende Betreuung von GKV-Versicherten durch Zahnärzte möglich. GKV-Versicherte können den Besuch eines Zahnarztes zu Hause in Anspruch nehmen, wenn sie nicht mehr selbst in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen. Der Zahnarzt kann in solchen Fällen dann zunächst eine umfassende Eingangsuntersuchung durchführen, Prothesen bei Bedarf anpassen, Zahnbeläge entfernen oder pflegende Angehörige und Pflegepersonal über die Handhabung von Zahnersatz informieren. |
Zahl der Besuche in der aufsuchenden Versorgung steigt
Die Zahl der zahnärztlichen Besuche in der aufsuchenden Betreuung in Deutschland ist von 2012 auf 2013 um etwa 76.000 auf 726.000 angestiegen. Mehr als 70 Prozent davon entfielen auf zahnärztliche Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung. Neuere Zahlen liegen leider noch nicht vor ‒ es ist aber davon auszugehen, dass die Neuregelungen die Zahl der Besuche noch einmal stark ansteigen lassen wird.
In die Erarbeitung des Versorgungskonzepts sind die langjährigen Erfahrungen des „Teamwerk-Projektes“ ‒ aber auch vieler anderer lokaler Projekte ‒ eingeflossen. Das Teamwerk-Projekt ermöglichte Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen in München eine bedarfsadäquate zahnmedizinische Versorgung. Bereits im ersten Jahr des Projekts hatte sich die Mundgesundheit der Patienten deutlich verbessert. Da somit auch weniger Krankenhauseinweisungen notwendig waren, sparte man mit dem Konzept auch Geld.
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