02.10.2008 | Allgemeine Zahnheilkunde
Auslandszahnersatz – günstig, aber nicht immer richtlinienkonform
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet in zunehmendem Maße ausländischen Zahnersatz. Betrachtet man beide Kriterien – Mängelfreiheit und Richtlinienkonformität – zusammen, entsprachen nur 55 Prozent der Versorgungen diesen beiden Kriterien. Baulig fasst die Erfahrungen des MDK Rheinland-Pfalz für die Jahre 2006 und 2007 zusammen [1].
Bei den körperlichen Nachuntersuchungen durch die Gutachter des MDK Rheinland-Pfalz war ein Drittel der angefertigten Zahnersatzversorgungen mängelbehaftet, bei zwei Drittel davon wurde eine vollständige Neuanfertigung empfohlen. Dabei waren vor allem die in ihrer Ausführung relativ einfach gestalteten Versorgungen, insbesondere herausnehmbarer Zahnersatz, mängelfrei.
„Abstehende“ Kronenränder, fehlender oder fehlerhafter Gegenbiss, fehlerhafte technische Ausführung und nicht erhaltungswürdige oder parodontal stark vorgeschädigte Pfeilerzähne waren die Gründe für die Empfehlung zur Neuversorgung.
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