01.01.2007 | Allgemeine Zahnheilkunde
Checkliste: So erkennen Sie Patienten mit psychosomatischen Störungen
Mit der üblichen zahnmedizinischen Basisdiagnostik allein werden psychosoziale Belastungen und psychosomatische Erkrankungen viel zu spät erkannt. Dies kann zu fatalen Folgen für den Erfolg einer zahnärztlichen Behandlung führen. Daher ist es von zentraler Bedeutung, Hinweise für das Vorliegen einer psychosomatischen Erkrankung frühzeitig zu erkennen. Die nachfolgende Checkliste soll helfen, psychosomatische Beschwerden eher zu identifizieren und diese von somatischen Beschwerden abzugrenzen.
Liegen psychosomatische Beschwerden vor? | |
Diskrepanz zwischen Beschreibung der Beschwerden und anatomischen Gegebenheiten |
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Diskrepanz zwischen Chronologie der Beschwerden und aus klinischer Erfahrung bekannten Verläufen |
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Eher als dumpf beschriebener Schmerz |
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Doctor hopping, Koryphäen-Killer |
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Symptomdarstellung: affektiv, diffus, bildhaft, vergleichend, anklagend, quälend |
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Non-Compliance |
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Herabgesetzte Entscheidungsfähigkeit, zum Beispiel bezüglich Behandlungsvorschlägen |
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Herabgesetzte Fähigkeit und herabgesetzte Bereitschaft der Übernahme von Eigenverantwortung |
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Ex non juvantibus (normalerweise hilfreiche Behandlung führt nicht zum Erfolg) |
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Ungewöhnlich: emotionale Beteiligung des Patienten am Krankheitsgeschehen („Diskrepanz von Befund und Befinden") |
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Appellatives, forderndes und anklammerndes Interaktionsverhalten |
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Koinzidenz von lebensgeschichtlich bedeutsamem Ereignis und Beginn der Beschwerden |
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Aktuelles Vorliegen eines ungewöhnlichen Lebensumstandes |
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Vorliegen weiterer psychischer und psychosomatischer Erkrankungen |
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Entstehen von Aggression und Ungeduld im Praxisteam |
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Eine falsch positive oder auch falsch negative psychosomatische Diagnose auf der Basis des Kriteriums „Diskrepanz von Befund und Befinden" lässt sich nur vermeiden, wenn eine zuverlässige, umfassende und schnelle somatische Diagnostik bzw. Ausschlussdiagnostik geleistet wird. Ziel dieser Maßnahme muss die für den Psychosomatiker wichtige Aussage sein, wie hoch der somatische Anteil an den geklagten Beschwerden ist – oder besser noch, dass somatische Ursachen ausgeschlossen bzw. durch Behandlung beseitigt werden können.
Bundeszahnärztekammer: Leitfaden Psychosomatik in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde; Berlin 2006
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